Zuschüsse und Förderkredite gibt es für Eigentümer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung für Sanierungsmaßnahmen wird – je nach Maßnahme und Förderwunsch – beim BAFA und bei der KfW beantragt.
So sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktuell aus:
- Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Heizung, Dämmung, neue Fenster, neue Haustür) werden komplett beim BAFA beantragt = BEG EM Zuschuss
- Die Effizienzhaus-Förderung wird über die KfW abgewickelt (= BEG WG). Das dazugehörige Förderprogramm ist „BEG Wohngebäude – 261 Kredit“
KfW-Bank Anlaufstelle für Förderkredit und Effizienzhaus-Förderung
Auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist die KfW eine wichtige Anlaufstelle bei der Förderung. Sie wickelt die komplette Effizienzhaus-Förderung ab. Diese Förderung der KfW-Bank erhalten Eigentümer nur in Zusammenarbeit mit uns als Energieberater aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.
Diese KfW-Programme stehen Eigentümern zur Verfügung:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude, Kredit (261)
- Erneuerbare Energien – Standard, Kredit (270)
- Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss Investitionszuschuss (455-B)
- Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)

BAFA-Förderung für die Energieberatung – 50 Prozent Zuschuss
650 Euro bis 850 Euro Zuschuss
Damit das Sanierungskonzept maßgeschneidert für das Haus ist, lohnt es sich einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Eine solche ausführliche Energieberatung ist zwar nicht kostenlos, aber das Geld ist für den Energiesparerfolg gut investiert. Zusätzlich gibt es vom BAFA eine hohe Förderung für die Energieberatung: 50 Prozent, max. 650 Euro, beträgt der Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt der Zuschuss 850 Euro.
Eine Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Experten wird von vielen Eigentümern sehr geschätzt. So können Sie sicher sein, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen am Ende auch den gewünschten Erfolg bei der Energieeinsparung bringen. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Energieberatung durch solche Experten. Im Rahmen einer Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan mit zeitlicher Abfolge entworfen. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Tipp: Die Vorstellung eines iSFPs bei einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen Energie-Effiziens-Experten wird mit 250 Euro bezuschusst.
Zuschuss für die Energieberatung beantragen – so geht’s Schritt für Schritt
- Vor Beginn der Energieberatung stellen Sie als Eigentümer den Antrag online beim BAFA. Alternativ können Sie mir auch eine Vollmacht erteilen, um dieses für Sie zu übernehmen.
- Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
- Nach Antragstellung können Sie mich für die Energieberatung beauftragen. Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.
- Nach der Energieberatung erhalten Sie als Eigentümer eine Rechnung von mir über das volle Beratungshonorar.
- Anschließend reichen Sie bzw. ich (bei erteilter Vollmacht) die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular „Verwendungsnachweiserklärung“ vollständig ausgefüllt werden.
- Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 50 Prozent an Sie aus.

Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung
Damit Sie als Eigentümer Ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
- Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
- Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
So läuft die Energieberatung ab
Nachdem ich ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten erfasst habe, erstelle ich einen Beratungsbericht in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem iSFP können Sie als Eigentümer einen Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent bei der späteren Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten.
Quelle: energie-fachberater.de / BAFA