Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.
Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.
Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.
Für diese Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA ab 2024 Zuschüsse:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fassadendämmung, Dachdämmung, neue Fenster, neue Haustür) –> max. 20 Prozent Zuschuss
- Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen –> max. 20 Prozent Zuschuss
- Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) –> max. 20 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermie-Anlagen) –> max. 70 Prozent Zuschuss
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz –> max. 70 Prozent Zuschuss
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) –> max. 70 Prozent Zuschuss
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) –> max. 20 Prozent Zuschuss
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung der Heizungsoptimierung wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist bei einer Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich (außer Maßnahme nach Nummer 5.4 b).
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
- Fachplanung und Baubegleitung –> 50 Prozent Zuschuss.
Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden! - Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung, Baustelleneinrichtung, Gerüst, Entsorgung, Fassaden- und Dachbegrünung)

Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5 Prozent
Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus). Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer im Rahmen einer Energieberatung.
Wann ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht, das gilt auch, wenn mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden (Hybridheizung). Wird bei einem Heizungstausch nur ein Wärmeerzeuger eingebaut, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional. Auch für die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung durch einen Sachverständigen erhalten Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er kann im gleichen Antrag wie der Sanierungszuschuss beantragt werden.
Seit 2021 sehr hohe Zuschüsse für die Energieberatung
Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll für mein Haus? Bei der Beantwortung dieser Frage werden Sie von mir unterstützt. Nach der Energieberatung erhalten sie einen Bericht für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einen Schritt- für-Schritt Sanierungsfahrplan, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Zuschuss für eine solche Energieberatung beträgt 50 Prozent!
Quelle: BAFA / energie-fachberater.de